Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Discovery Magazine für Digital-Anzeigenaufträge. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Discovery Magazine und dem Auftraggeber bei der Erbringung von Leistungen des Discovery Magazine, insbesondere die Abwicklung von Werbeaufträgen. Hierfür gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ausschließlich diese AGB. Allgemeine Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden hiermit ausgeschlossen; das gilt auch dann, wenn den Bedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Discovery Magazine seine Leistungen widerspruchslos erbringt.

 

  1. Definitionen „Agentur“ meint Agenturen, die mit der Auftragserteilung in eigenem oder fremdem Namen befasst sind. „Agenturkunde“ ist ein Auftraggeber, für den eine von ihm beauftragte Agentur als Auftraggeberin in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Leistungen bei Discovery Magazine bucht.
  1. Wird ein Direktkunde durch eine Agentur vertreten, so ist spätestens bei der Buchung in Textform ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Buchung im Namen und für Rechnung des Direktkunden erfolgen soll. Unterbleibt ein derartiger rechtzeitiger Hinweis, gilt der Vertrag als mit Wirkung für und gegen die Agentur abgeschlossen, § 164 Abs. 2 BGB. Discovery Magazine ist berechtigt, von der Agentur einen Mandatsnachweis zu verlangen.
  1. Wechselt ein Agenturkunde während des Abwicklungszeitraums eines Abschlusses die Agentur, so geht Discovery Magazine davon aus, dass die ehemalige Agentur der neuen Agentur das Vertragsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten aus dem Abschluss überträgt. Das Einverständnis von Discovery Magazine liegt in diesem Fall in der widerspruchslosen weiteren Abwicklung des Abschlusses mit der neuen Agentur.
  1. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch darauf, dass Discovery Magazine Aufträge Dritter mit vergleichbarem Inhalt und/oder vergleichbaren Produkten ablehnt.
  1. Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umständen nicht erfüllt, die das Discovery Magazine und der Betreiber nicht zu vertreten haben, so hat der Auftraggeber den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Rabatt Discovery Magazine zu erstatten. Der Auftraggeber hat, wenn nicht anders vereinbart, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Rabatt, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Rabatt von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf den Rabatt erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.
  1. Fällt die Durchführung eines Auftrags aus softwarebedingten oder anderen technischen Gründen aus, die das Discovery Magazine und der Betreiber nicht zu vertreten haben, insbesondere wegen Rechnerausfalles, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen im Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Discovery Magazine´s bestehen.
  1. Discovery Magazine haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Discovery Magazine nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, eine Garantie übernommen oder arglistig getäuscht wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Falle einer Haftung nur für den typischen vorhersehbaren Schaden besteht keine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet Discovery Magazine nach den gesetzlichen Vorschriften. Alle gegen Discovery Magazine gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.
  1. Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungstellung netto fällig, sofern nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im einzelnen Fall in Textform eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist oder sich aus der Rechnungstellung ergibt. Discovery Magazine behält sich vor, aus begründetem Anlass, wie z.B. Neuaufnahme der Geschäftsbeziehung, Vorauszahlung zu verlangen. Kosten und Spesen im Zahlungsverkehr gehen zulasten des Auftraggebers. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
  1. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Discovery Magazine kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Leistungen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist Discovery Magazine berechtigt, auch während der Laufzeit eines Werbeauftrags weitere Leistungen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung künftig fälliger Beträge und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegen Ansprüche des Discovery Magazine´s nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen berechtigt.
  1. Die Vorabankündigung des Einzuges einer Zahlung aufgrund einer Lastschrift erfolgt in der Regel auf der Rechnung, ansonsten mit einer Frist von mindestens 2 Werktagen. Mit Zustandekommen des Auftrages tritt die auftraggebende Agentur ihren diesbezüglichen Zahlungsanspruch gegen den Agenturkunden sicherungshalber an Discovery Magazine ab, der diese Abtretung annimmt. Discovery Magazine ist berechtigt, diese Sicherungsabtretung gegenüber dem Agenturkunden offenzulegen, wenn die auftraggebende Agentur sich mit der Begleichung der Rechnung von Discovery Magazine mindestens dreißig Tage in Verzug befindet.
  1. Discovery Magazine ist berechtigt, die AGB und die Preislisten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. AGB- und Preisänderungen für erteilte Aufträge sind wirksam, wenn sie von Discovery Magazine mindestens einen Monat vor Ausführung der Leistung angekündigt werden; in diesem Falle steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen in Textform nach Zugang der Änderungsmitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
  1. Im Verhältnis zwischen Discovery Magazine und Auftraggeber gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung werden AE-Provision oder sonstige Rabatte oder Abzüge nur auf Werbeaufträge gewährt. Die Vergütung für eine Full-Service-Leistung mit Kreations- und Programmierungsleistungen sowie damit in Zusammenhang stehenden Marktforschungsleistungen und technischen Kosten ist nicht rabatt- oder AE-fähig. Bei Sonderrabatten (z.B. Gegengeschäfte etc.) werden zusätzlich anfallende Kosten (z.B. externe Dienstleistungen für Streamings oder Mobile) gesondert ausgewiesen und nicht rabattiert und provisioniert.
  1. Der Auftraggeber ist für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm beigestellten Inhalte (Werbemittel, Texte, Fotos, Slogans, Warenproben usw.) allein verantwortlich und garantiert, dass etwaige für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Nutzungsrechte und Zustimmungen Dritter (insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Zustimmung von Testimonials und anderen abgebildeten Personen) vorliegen und dass die beigestellten Inhalte die anwendbaren Gesetze sowie Rechte Dritter nicht verletzen. Discovery Magazine ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber vor- oder freigegebenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit für vorgegebene oder angelieferte Inhalte des Auftraggebers (insbes. Wettbewerbsrecht und Kennzeichenrecht) wird von Discovery Magazine nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich Gegenstand des Auftrags ist. Beauftragt der Auftraggeber Discovery Magazine mit diesen Leistungen, trägt er die hierdurch entstehenden Gebühren und Kosten von Discovery Magazine und Dritter (Rechtsanwalt, Behörden u. a.) zu marktüblichen Konditionen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.
  1. Der Auftraggeber stellt Discovery Magazine von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen oder der Rechte Dritter entstehen können. Ferner wird Discovery Magazine von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Discovery Magazine nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
  1. Der Auftraggeber bedarf zur vollständigen oder teilweisen Übertragung seiner Rechte und Pflichten aus dem Auftrag der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Discovery Magazine. Discovery Magazine ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten aus dem Auftrag Dritter zu bedienen.
  1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die Vertragsparteien den Inhalt des Auftrags, insbesondere die Preise und Konditionen, vertraulich behandeln. Dies gilt nicht, wenn eine Offenlegung gerichtlich oder behördlich angeordnet wird oder zur gerichtlichen Durchsetzung eigener Rechte gegen die jeweils andere Vertragspartei erforderlich ist. Discovery Magazine ist darüber hinaus berechtigt, den Inhalt des Auftrags eingeschalteten Dritten sowie verbundenen Unternehmen gemäß §§ 15 ff. Aktiengesetz offenzulegen.
  1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
  1. Soweit der Auftraggeber, z. B. für den Zugriff auf eine persönliche Website, von Discovery Magazine ein individuelles Passwort erhält, ist er verpflichtet, dieses Dritten nicht zu offenbaren und es sorgfältig zu verwahren, um Missbrauch durch Dritte auszuschließen. Bei Verlust des Passwortes oder wenn dem Auftraggeber bekannt wird, dass Dritte von dem Passwort Kenntnis erlangt haben könnten, ist er verpflichtet, Discovery Magazine unverzüglich in Textform zu informieren. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die sich aus einem Missbrauch des Passwortes ergeben, soweit er nicht den Nachweis erbringt, dass ihn hieran kein Verschulden trifft. Eine Haftung von Discovery Magazine ist in diesem Fall ausgeschlossen.
  1. Sollte eine Regelung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so soll dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt lassen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine solche wirksame Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
  1. Erfüllungsort ist der Sitz von Discovery Magazine. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz von Discovery Magazine. Soweit Ansprüche von Discovery Magazine nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei NichtKaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz von Discovery Magazine vereinbart.
  1. Es gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsregeln. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DIE BUCHUNG UND ABWICKLUNG VON WERBEAUFTRÄGEN
  1. Jeder Werbeauftrag bezieht sich auf einen vom Auftraggeber konkret mit Name oder Firma bezeichneten Werbungtreibenden; der Austausch des Werbungtreibenden durch den Auftraggeber nach Anzeigenbuchung bedarf der Zustimmung von Discovery Magazine in Textform.
  1. Ein Vertragsschluss wird schriftlich mit Discovery Magazine vereinbart. Die Buchungsdaten können individuell gewählt werden.
  1. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, ist der Auftrag innerhalb eines Jahres ab Vertragsschluss abzuwickeln. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der vorstehend genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen. Sind die Dateien auf dem Server des AGs oder eines Dritten abgespeichert, teilt der AG unter Berücksichtigung der zuvor genannten Bedingungen die URL des zu schaltenden Werbemittels mit. Discovery Magazine übernimmt für das gelieferte Werbemittel sowie weiterer Materialien keine Verantwortung und ist nicht verpflichtet, diese an den AG zurückzuliefern. Discovery Magazine ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Werbemittel zeitlich unbegrenzt zu archivieren. Bei verspäteter Anlieferung der Werbemittel ist der Auftraggeber verpflichtet, den vollen Auftragswert zu zahlen. Dies gilt auch im Falle einer Unterlieferung.
  1. Kosten von Discovery Magazine oder des Betreibers für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des beauftragten Leistungsumfangs hat der Auftraggeber zu tragen.
  1. Werbeaufträge sind für Discovery Magazine bis zur Vorlage des Werbemittels durch den Auftraggeber und seiner Billigung durch Discovery Magazine kündbar. Discovery Magazine behält sich zudem vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen oder bereits veröffentlichte Werbemittel zu sperren, wenn
  • deren Inhalt gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder Rechte Dritter verstößt oder
  • deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder
  • deren Veröffentlichung für Discovery Magazine wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder
  • wenn ein hinreichender Verdacht dafür vorliegt, dass ein Werbemittel durch einen Link auf Inhalte verlinkt, die eine der vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, oder
  • wenn das Werbemittel Werbung anderer Personen als des Werbungtreibenden („Dritter“) oder für Dritte enthält.

Discovery Magazine wird dem Auftraggeber die Kündigung, Ablehnung oder Sperrung unverzüglich mitteilen. Der Auftraggeber ist in diesem Fall berechtigt, ein anderes Werbemittel zu liefern, auf welches die Ablehnungsgründe nicht zutreffen. Falls dieses Werbemittel für die Einhaltung eines eventuell vereinbarten Zeitpunktes verspätet oder gar nicht geliefert wird, behält Discovery Magazine trotzdem den Anspruch auf Vergütung. Gleiches gilt, wenn das Werbemittel trotz einer zunächst erklärten Kündigung, Ablehnung oder Sperrung geschaltet wird.

  1. Werbemittel, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten („Verbundwerbung“), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen Annahmeerklärung von Discovery Magazine in Textform. Verbundwerbung berechtigt Discovery Magazine zur Erhebung eines Verbundaufschlages.
  1. Der Auftraggeber räumt Discovery Magazine und dem Betreiber sämtliche für die Schaltung der Werbemittel in Online-Medien aller Art erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz und sonstigen Rechte ein, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, öffentlichen Zugänglichmachung, Sendung, Speicherung in und Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung auf sämtlichen Plattformen und mittels sämtlicher Übertragungsarten, auch soweit die entsprechenden Plattformen durch Dritte betrieben werden (z.B. Social Media Netzwerke). Der Auftraggeber gestattet Discovery Magazine und dem Betreiber, seine Werbung auf ihren Websites und mobilen Plattformen öffentlich zugänglich zu machen sowie offline (z. B. als CD-ROM, DVD, Präsentation, Print oder sonstigen Werbemittel) zu Zwecken der Eigenwerbung zu vervielfältigen und zu verbreiten.
  1. Der Auftraggeber garantiert, dass er alle zur Schaltung der Werbemittel erforderlichen Rechte besitzt und trägt allein die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Werbemittel. Der Auftraggeber stellt Discovery Magazine und den Betreiber von allen Ansprüchen Dritter frei, die anlässlich der Schaltung der Werbemittel wegen der Verletzung der Rechte Dritter oder gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner stellt der Auftraggeber Discovery Magazine und den Betreiber von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung frei. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Discovery Magazine und den Betreiber bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen zu unterstützen. Der Auftraggeber trägt sämtliche Gebühren, die aufgrund der Schaltung der Werbemittel an inländische oder ausländische Verwertungsgesellschaften zu zahlen sind (GEMA, GVL o.ä.), und stellt Discovery Magazine insoweit auf erstes schriftliches Anfordern frei.
  1. Discovery Magazine und der Betreiber sind gegenüber dem Auftraggeber nicht verpflichtet, Werbemittel daraufhin zu überprüfen, ob durch sie Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen, insbesondere des Presse- und Medienrechts, Wettbewerbsrechts, Telemedienrechts, Datenschutzrechts und/oder Strafrechts verletzt werden; gesetzliche Prüfungspflichten bleiben unberührt. Sofern nicht anders vereinbart, hat Discovery Magazine unbeschadet sonstiger Ansprüche das Recht, das mit Inhalten des Auftraggebers gestaltete Werbemittel sofort durch ein etwaiges Ersatzwerbemittel zu ersetzen, das Werbemittel ersatzlos zu sperren und/oder den Vertrag fristlos mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn ihm die Schaltung der Werbemittel oder die Verlinkung zu damit verbundenen Seiten gerichtlich oder behördlich untersagt wird oder er wegen der Schaltung der Werbemittel oder der damit verlinkten Seiten von Dritten in Anspruch genommen wird.
  1. Verlangt der Auftraggeber ohne Einhaltung der in Ziffer 16 genannten Voraussetzungen, eine von ihm in Auftrag gegebene Werbung aufgrund einer Rechtsverletzung Dritter oder aus sonstigen Gründen nicht auszustrahlen, so bleibt er zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet. Ihm bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Discovery Magazine ein geringerer Schaden entstanden ist.
  1. Discovery Magazine gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Werbemittel. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird durch
  • die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware und/oder Hardware (z.B. Browser);
  • Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
  • Rechnerausfall aufgrund Systemversagens oder
  • Dateikonvertierungen zur Anpassung der Werbemittel an technische Spezifikationen oder
  • unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxys (Zwischenspeichern) oder
  • einen Ausfall des AdServers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.

Bei einem Ausfall des AdServers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Buchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalles. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

  1. Bei ungenügender Wiedergabequalität der Werbemittel hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder auf eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Werbemittel beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags. Dies gilt nicht, soweit die ungenügende Wiedergabequalität auf einem Versäumnis in der Sphäre des Auftraggebers beruht, z.B. fehlerhafte Werbemittel.
  1. Eine evtl. Überlieferung führt zu keiner Veränderung des gebuchten Auftragsvolumens. Prognostiziert der Auftraggeber während der Kampagnenlaufzeit eine Unterlieferung der gebuchten Leistung von mehr als zehn Prozent, so hat er Discovery Magazine ab Kenntniserlangung zu informieren. In diesem Fall arbeiten die Parteien an einer gemeinsamen Behebung.
  1. Die kostenfreie Stornierung einer noch nicht laufenden Werbebuchung ist bis drei Wochen vor Schaltungsbeginn möglich. Bei Nichteinhaltung dieser Frist werden 30 Prozent des Auftragswerts berechnet. Die kostenfreie Stornierung einer noch nicht laufenden Buchung von Kooperationsmöglichkeiten (wie z.B. Content-Integration, Gewinnspiel, Special, eBooklet usw.) ist bis sechs Wochen vor Schaltungsbeginn möglich. Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird das in den sechs Wochen nach Stornoeingang ursprünglich gebuchte Volumen anteilig für die Laufzeit berechnet. Technische Kosten, die bis zum Zeitpunkt der Stornierung für die Buchung entstanden sind (z.B. im Fall von Dienstleistungen für Streamings oder Mobile), werden dem Auftraggeber vollständig in Rechnung gestellt. Bei Stornierung von Schaltungen, die bereits angelaufen sind, ist der volle Rechnungsbetrag zu bezahlen. Stornierungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Soweit nichts anderes vereinbart, obliegt es Discovery Magazine, innerhalb von zehn Werktagen nach Ausführung des Auftrags folgende Informationen für den Auftraggeber zum Abruf bereitzuhalten:
  • die Zahl der Zugriffe auf das Werbemittel
  • die Ausfallzeit des AdServers, soweit sie zusammenhängend eine Stunde überschreitet.
  1. Soweit der Auftraggeber – selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte – durch Verwendung spezieller Techniken, wie z.B. durch den Einsatz von Cookies oder Zählpixeln, Daten aus der Schaltung von Werbemitteln erhebt, übermittelt, speichert oder anderweit verarbeitet oder Dritten eine solche Übermittlung, Speicherung oder anderweitige Verarbeitung gestattet (zusammen nachfolgend die „Auftraggeber-Datenverarbeitung“), ist er für die Auftraggeber-Datenverarbeitung Verantwortlicher im Sinne der DSGVO bzw. anderer rechtlicher Vorgaben und sichert zu, dass er bei der Auftraggeber-Datenverarbeitung die gesetzlichen Vorgaben einhalten wird. Insbesondere erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten nur, soweit dies rechtmäßig ist, über die Verarbeitungen transparent informiert wird und – soweit erforderlich – ein effektiver Opt-Out-bzw. Opt-In-Mechanismus bereitgestellt ist.
  1. Soweit ein Dritter oder eine Aufsichtsbehörde Discovery Magazine wegen einer Auftraggeber-Datenverarbeitung in Anspruch nimmt, hat der Auftraggeber Discovery Magazine und die Betreiber, auf deren Information- oder Kommunikations-Dienst die Auftraggeber-Datenverarbeitung stattfindet, insoweit auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen, Forderungen, Schäden und sonstigen Kosten, einschließlich Bußgeldern und angemessenen Rechtsverteidigungskosten, freizustellen.
  1. Auf Anforderung von Discover Magazine hat der Auftraggeber binnen 24 Stunden detailliert Auskunft zu erteilen über Art und Umfang der Auftraggeber-Datenverarbeitung. Der Auftraggeber hat durch entsprechende Vereinbarungen mit den von ihm eingeschalteten Dritten bzw. solchen Dritten, denen er eine Auftraggeber-Datenverarbeitung gestattet, dafür zu sorgen, dass diese entsprechend dem Umfang dieser Ziffer zur Auskunft verpflichtet sind.
  1. Discovery Magazine ist berechtigt, die Einhaltung der Verpflichtungen des Auftraggebers zu prüfen, auch durch Einsatz automatisierter Tools. Weiterhin behält sich Discovery Magazine vor, jederzeit mit einer Vorankündigungsfrist von 10 Werktagen ein Audit betreffend die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Pflichten des Auftraggebers und seiner Kunden durchführen zu lassen. Der Auftraggeber ist im Rahmen eines solchen Audits zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere zur Erteilung von Auskünften und zur Gewährung von Zugang zu allen relevanten Systemen und Lokalitäten. Die Kosten eines solchen Audits trägt der Auftraggeber nur, wenn mehr als nur unerhebliche Mängel festgestellt werden oder aufgrund unzureichender Mitwirkung der jeweiligen Stelle keine belastbaren Feststellungen über die Zulässigkeit der Auftraggeber-Datenverarbeitung getroffen werden können. Der Auftraggeber hat von ihm beauftragte oder zugelassene Dritte entsprechend den vorstehenden Sätzen zur Mitwirkung zu verpflichten.
  1. Soweit Discovery Magazine Anhaltspunkte dafür hat, dass eine Auftraggeber-Datenverarbeitung unzulässig ist, kann Discovery Magazine den Auftraggeber dazu auffordern, diese zu unterlassen. Die Aufforderung ist in Textform (E-Mail genügt) geltend zu machen, vom Auftraggeber innerhalb von 24 Stunden umzusetzen und hierüber eine Bestätigung in Textform an Discovery Magazine zu erteilen. Discovery Magazine ist weiterhin berechtigt, die Auslieferung der betroffenen Werbemittel zu pausieren, solange und soweit der Auftraggeber einen Nachweis über die Zulässigkeit der Auftraggeber-Datenverarbeitung nicht erbringt. Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Vergütung bleibt hiervon unberührt.
  1. Discovery Magazine behält sich vor, – die Anzahl von Cookies, Zählpixeln oder anderweitigen Trackings auf einem gebuchten Werbeplatz oder generell auf durch Discovery Magazine vermarkteten Angeboten zu beschränken; und / oder – die Auslieferung von Cookies oder Zählpixeln davon abhängig zu machen, dass der Auftraggeber vor der Auslieferung Auskunft gemäß Ziffer 38 in einer von Discovery Magazine zu bestimmenden Form erteilt; und / oder – die Auslieferung von Cookies oder Zählpixeln davon abhängig zu machen, dass der Auftraggeber nachweist, dass die Auftraggeber-Datenverarbeitung die Anforderungen der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen erfüllt; insbesondere, aber nicht ausschließlich, durch Vorlage einer DSGVO-Zertifizierung im Sinne des Art. 42 DSGVO.
  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Discovery Magazine für deren Datenschutzhinweise für die AuftraggeberDatenverarbeitungen einen Textvorschlag bereitzustellen, mit dem alle datenschutzrechtlichen Informationspflichten DSGVOkonform erfüllt werden, sowie eine dauerhafte URL, unter der Betroffene der Auftraggeber-Datenverarbeitungen entsprechende Informationen abrufen können.
  1. Der Auftraggeber hat für einen schuldhaften Verstoß gegen die Pflichten gem. Ziffer 36 Satz 2 und Ziffer 38 eine Vertragsstrafe in Höhe des zehnfachen des Nettowertes des Auftrages zu zahlen, aus dem der Verstoß stammt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DIE ANLIEFERUNG VON WERBEMITTELN ÜBER ADSERVER VON AUFTRAGGEBER, AGENTUREN UND SONSTIGEN DRITTEN
  1. Sofern der Auftraggeber Werbemittel über einen von ihm oder einem Dritten betriebenen Server auf Seiten im Discovery Magazine Advertising Network ausliefert, garantiert der Auftraggeber, dass das von ihm verwendete System folgenden technischen Anforderungen entspricht:
  • Verwendung eines marktüblichen AdServers
  • Verwendung einer marktüblichen Load-Balancing-Methode
  • 24/7-Support • Verfügbarkeit: Ausfallsicherheit von 99,2% (monatliche Basis)
  • Betreibung von Cache-Busting
  • bei Cookies Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Für den Zeitraum geringerer Verfügbarkeit hat Discovery Magazine das Recht, die Kampagne zu stoppen. Bei Fortführung der Kampagne gelten die Vertragsbestimmungen unverändert weiter. Für den Zeitraum geringerer Verfügbarkeit verringern sich die von Discovery Magazine zu liefernden Kennzahlen (z.B. Anzahl Ad Impressions) entsprechend. Der Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung steht Discovery Magazine auch dann im vollen Umfang zu.

  1. Discovery Magazine behält sich vor, Belastungstests durchzuführen, um die technische Belastbarkeit der vom Auftraggeber gelieferten Werbemittel bei häufiger Nutzung zu prüfen. Sofern dies erforderlich ist, wird der Auftraggeber Discovery Magazine zu diesem Zweck Zugang zum jeweiligen AdServer gewähren. Der Auftraggeber wird Discovery Magazine unverzüglich nach Kenntnis schriftlich darüber informieren, wenn während der Laufzeit dieses Vertrages nachteilige Veränderungen bei einem oder mehreren AdServern eintreten oder einzutreten drohen, die es dem Auftraggeber erschweren oder unmöglich machen könnten, Werbemittel auf Websites im Discovery Magazine Advertising Network einzublenden. Der oder die AdServer müssen vom Auftraggeber permanent überwacht und gewartet werden, um Ausfälle gleich welcher Art so weit wie möglich auszuschließen bzw. sofort zu beheben.
  1. Es gelten alle im Arbeitskreis AdTechnology des OVK verabschiedeten und jeweils gültigen technischen Spezifikationen. Discovery Magazine hat das Recht, die Einhaltung dieser Spezifikationen bei Einsatz eines externen AdServers zu überprüfen. Auf Anfrage sind alle Werbemittel einer Kampagne Discovery Magazine zur Prüfung vorzulegen, wenn die Kampagne über einen Redirect ausgeliefert wird.
  1. Discovery Magazine hat das Recht, bei Nichterfüllung die Kampagne zu stoppen. Nach dem Kampagnenstopp gelten die AGB von Discovery Magazine in Bezug auf die Anlieferung der Werbemittel. Im Übrigen verringern sich die von Discovery Magazine zu liefernden Kennzahlen entsprechend. Der Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung steht Discovery Magazine auch dann im vollen Umfang zu.
  1. Discovery Magazine ist berechtigt, Werbemittel jederzeit mit angemessener Ankündigungsfrist aus dem Discovery Magazine Advertising Network zu entfernen. Die Verbindung zum externen Server kann hierfür jederzeit unterbrochen werden. Einer Ankündigungsfrist bedarf es nicht, wenn
  • Discovery Magazine durch behördliche oder gerichtliche Entscheidung verpflichtet wird, ein Creative zu entfernen bzw. dessen Einblendung zu unterlassen,
  • Discovery Magazine hinreichende Anhaltspunkte dafür hat, dass das eingeblendete Creative rechtlich unzulässig ist oder
  • die Einblendung eines oder mehrerer Creatives zu schweren Funktionalitätsstörungen im Discovery Magazine Advertising Network oder beim Betreiber führt oder geführt hat.
  1. Bei nicht fristgerechter, unvollständiger und/oder nicht der technischen Spezifikation entsprechender Anlieferung der Werbemittel ist Discovery Magazine berechtigt, die vorgesehenen Platzierungen anderweitig zu besetzen, bis die Lieferung einwandfrei erfolgt. Die Durchführung des Werbeauftrags wird dann im Ermessen von Discovery Magazine nachgeholt. Der Auftraggeber ist gleichwohl verpflichtet, den vollen Schaltpreis zu bezahlen. Sollte der Auftraggeber dennoch ein Werbemittel einblenden, das nicht diesen Bestimmungen entspricht, hat er – unbeschadet sonstiger Rechte von Discovery Magazine – dafür zu sorgen, dass das Werbemittel unverzüglich, spätestens jedoch vier Stunden nach Benachrichtigung durch Discovery Magazine, beim Aufrufen von Websites des Discovery Magazine-Advertising-Networks nicht mehr im Browser dargestellt wird. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DIE HERSTELLUNG DIGITALER INHALTE (DISPLAY-WERBEFORMEN, MICROSITES, LANDING-PAGES ETC.)
  1. Kündigt der Auftraggeber einen Herstellungsauftrag, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, hat er Discovery Magazine eine angemessene Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen und Aufwendungen, mindestens aber 30% des Auftragswertes, zu zahlen.
  1. Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der Arbeitsergebnisse sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Freigabeerklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst danach entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
  1. Die Abnahme der Arbeitsergebnisse erfolgt schriftlich oder in Textform innerhalb von drei (3) Werktagen, sofern von Discovery Magazine keine andere Frist gesetzt worden ist. Erfolgt keine fristgerechte Erklärung der Abnahme, gilt das Arbeitsergebnis gemäß § 640 Abs. 1Satz 3 BGB als abgenommen.
  1. Die Abstimmung eines beauftragten Werbemittels mit dem Auftraggeber erfolgt über maximal drei kostenfreie Korrekturschleifen. Darüberhinausgehenden Aufwand (zusätzliche Korrekturen, besonders komplexe zusätzliche Funktionalitäten etc.) kann Discovery Magazine dem Auftraggeber in Rechnung stellen, es sei denn, Discovery Magazine hat den Aufwand zu verantworten. Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten sowie Änderungen, die vom Auftraggeber veranlasst sind werden dem Auftraggeber berechnet. Dies gilt auch, soweit Discovery Magazine sich für die Erbringung der Leistung ganz oder teilweise Dritter bedient und der Dritte Discovery Magazine die entsprechenden Kosten in Rechnung stellt.
  1. Liefertermine bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber etwaige, von Discovery Magazine angegebene Fristen für die Erbringung seiner Mitwirkungsleistungen an und verpflichtet sich zur Einhaltung dieser. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist eine vereinbarte Lieferfrist unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 1 Woche zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
  1. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens Discovery Magazine. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils den neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Discovery Magazine ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.
  1. Nutzungsrechte für vom Auftraggeber abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe, Konzepte oder Ideen bleiben bei Discovery Magazine. Dies gilt auch für Leistungen von Discovery Magazine, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sind.
  1. Der Auftraggeber erwirbt, sofern nicht abweichend in der Leistungsbeschreibung geregelt, an den von Discovery Magazine gestalteten Anzeigen mit vollständiger Bezahlung das nicht-exklusive Nutzungsrecht für die Veröffentlichung in den bei Auftragserteilung vereinbarten Medien von Discovery Magazine für die Laufzeit des Abschlusses. Dies gilt auch für First-Mover AdSpecials, soweit mit dem Auftraggeber keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Ist eine weitergehende Nutzung gewünscht, wird Discovery Magazine hierzu unverzüglich ein Angebot über die zu zahlende Vergütung erstellen.
  1. Es besteht kein Anspruch auf gleichmäßige Auslieferung des Buchungsvolumens über den Kampagnenzeitraum. Es besteht keine Platzierungsauswahl/-garantie. Die Aussteuerung auf das Discovery Magazine-Inventar erfolgt nach Verfügbarkeit. Höherwertige Buchungen haben bei der Auslieferung Vorrang.
  2. Nach Ablauf der Kampagne erhält der Kunde ein Kampagnenendreporting. Discovery Magazine liefert keine Zwischenreportings. Discovery Magazine liefert keine Screenshots als Kampagnendokumention für die Werbemittelauslieferung.
  1. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, das von Discovery Magazine zur Verfügung gestellte Inventar an dritte Ad-Networks oder andere Zwischenhändler weiterzuverkaufen. Das Inventar darf ausschließlich zur Befüllung mit direkten Werbepartnern des Auftraggebers verwendet werden. Werbemittel müssen spätestens drei Werktage vor Schaltungstermin angeliefert werden. Je Format dürfen maximal zwei physische Werbemittel angeliefert werden. Ein Werbemittelmotivwechsel darf maximal einmal pro Woche durchgeführt werden. Unberührt von dieser Regel ist der Einsatz von Redirects, bei welchen der Auftraggeber nach eigenem Ermessen Werbemittelmotivwechsel im Hintergrund durchführen kann.

Gültig ab 01. Januar 2024